Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V.
Bavariaring 14, 80336 München
errichtet am 6. Juli 1982 in München
geändert am 17. November 2001
geändert am 5. März 2005 in Siegburg
zuletzt geändert am 19. November 2005 in Magdeburg
§1
Der Verein „Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V. (FTM e.V.) ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in München.
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung der Musikerziehung und der Nachwuchspflege auf dem Gebiet der musikalischen Interpretation sowie die Förderung zeitgenössischer Musik.
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein
a) Lehrgänge zur Fortbildung von Musikerziehern, Interpreten und Studierenden sowie
b) Schülerkonzerte und Wettbewerbe
durchführt oder sich an deren Durchführung beteiligt, indem er z.B. Kosten für die Durchführung von Lehrgängen oder Konzerten übernimmt oder Preisgelder für Wettbewerbe zur Verfügung stellt. Dabei kann er sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, die im Innenverhältnis an die Weisungen des Vereins gebunden und diesem rechenschaftspflichtig sind.
Daneben unterstützt der Verein Musikschaffende, die sich die Mittel zum künstlerischen Wirken aus eigenen Kräften nicht in ausreichendem Maße beschaffen können, mit Geld- oder Sachmitteln.
Der Verein verfolgt somit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden; Firmen oder sonstige Personenvereinigungen gelten als ein Mitglied.
§ 4
Die Mitgliedschaft kann erworben werden durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
Um den Verein besonders verdiente Persönlichkeiten können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5
Die Mitgliedschaft endet:
durch den Tod des Mitglieds, durch Austritt unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Jahresende, durch Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.
Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre gegebenen Bareinlagen oder den gemeinen Wert geleisteter Sacheinlagen zurückerhalten. Darunter fallen nicht Mitgliederbeiträge und Spenden.
§ 6
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 7
Organe des Vereins sind:
§ 8
§ 9
§ 10
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Erziehung und / oder von Kunst und Kultur auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik.
geänderte Satzung vom 19. November 2005
Bei der letzten Sitzung des Präsidiums des Vereins
"Freunde der Tonkunst und Musikerziehung" e.V.
wurde der langjährige Vorsitzende Dr. Lothar Stöckbauer verabschiedet.
Ihm wurde für die jahrelange Führung des Vereins herzlich gedankt.
Als neu gewählter Vorsitzender des Vereins wird Dr. Marcus Kremer
den Verein leiten. In weitere Positionen des Vorstands wurden
Prof. Rolf Hempel als 2. Vorsitzender sowie
Elisabeth Herzog als Schatzmeisterin gewählt.
Der gemeinnützige Förderverein „Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V.“ (FTM) wurde 1982 gegründet.
Die Freunde der Tonkunst und Musikerziehung sind ein Kreis Gleichgesinnter, an dem jeder teilhaben kann. Mitglied werden kann jede natürliche oder juristische Person nach der geltenden Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
Präsidium | |
1. Vorsitzender | Dr. Marcus Kremer |
2. Vorsitzender | Prof. Rolf Hempel |
Schatzmeisterin | Elisabeth Herzog |
Zweck des Vereins Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V. ist die Förderung der Musikerziehung und der Nachwuchspflege auf dem Gebiet der musikalischen Interpretation sowie die Förderung zeitgenössischer Musik.
Dazu veranstaltet der Verein unter anderem Lehrgänge zur Fortbildung von Musikerziehern, Interpreten und Studierenden, Schülerkonzerte und Wettbewerbe.
Der Verein "Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e. V." darf als gemeinnützig anerkannter Verein Spendenquittungen ausstellen. Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle.
Hier können Sie den Antrag auf Förderung durch den FTM herunterladen:
als Acrobat-Dokument (PDF)
Wenn Sie Mitglied bei den Freunden der Tonkunst und Musikerziehung e.V. werden wollen, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des FTM:
Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V.
Alte Poststr. 9f, 94036 Passau
Tel. 0851-2259-1848
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wenn Sie den Vereinszweck unterstützen möchten, freuen wir uns über jede Spende.
Bankverbindung:
Deutsche Bank KGK AG
BLZ: 700 700 24
Ktnr. 66 051 25 00
BIC: DEUTDEDBMUC
IBAN: DE85 7007 0024 0660 5125 00
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung.
Vereinsregister München: VR 10841