Berlin - red. - Stand 20. April. 2020 -
Wir sind daran, aktuelle Hilfestellungen in Zeiten von Corona auf unserer website zusammenzustellen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Bundesregierung hat mit den Ländern ein Hilfspaket für Kleinunternehmen und Soloselbstständige beschlossen und auf den Weg gebracht.
Dabei geht es um kurzfristige Direktzuschüsse, die NICHT zurückgezahlt werden müssen.Die Soforthilfen aus Bundesmitteln staffeln sich nach Größe des Unternehmens. Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro Einmalzahlung bekommen. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können 15.000 Euro Einmalzahlung bekommen. Zusätzlich sind in einigen Bundesländern weitere Zahlungen aus den jeweiligen Landesfonds möglich.
Im Nachfolgenden finden sie die links zu den Förderungen in den einzelnen Bundesländern.
Sollten Sie auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sein, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen. Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung für Ihr jeweiliges Bundesland:
Corona-Bundessoforthilfe Pressemitteilung des BMWI: mit links zu den Bundesländern
Eckpunkte "CoronaSoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes
Petitionen:
https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier?fbclid=IwAR0_fqBuGqy_8lNIbvH_11cvWzpe2t2NpQsdILWlCrNHTYr7omGWvreZAXw&use_react=false
Soforthilfe Corona- ohne den Anspruch auf Vollständigkeit:
Bundesweit:
Infektionsschutzgesetz:
Das Infektionsschutzgesetz sieht Entschädigungen vor. Über die Landrats-/Gesundheitsämter kann man auch als Selbständiger das Antragsformular wegen Verdienstausfällen herunterladen. Voraussetzung ist, dass man per Verordnung seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, oder die Verdienstausfälle direkt der Krise zuordnen kann. Sobald Abmeldungen vom Unterricht erfolgen, sollten Eltern gebeten werden, dies als Begründung zum Ausdruck zu bringen, damit man bei Antragsstellung diesen Nachweis hat.
Verdiestausfallentschädigung: Antrag nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Suche des zuständigen Gesundheitsamtes nach Postleitzahlen: https://tools.rki.de/PLZTool/?q=94036
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infos zu Liquiditätshilfen, Kurzarbeit, Steuerstundungen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
KfW-Förderbank:
Notfallkredite für Firmen stehen bereit. Die staatliche Förderbank KfW und die Banken wollen den deutschen Unternehmen so schnell wie möglich notwendige Kredite zur Verfügung stellen. Ab Montag könnten Firmen Sonderkredite der KfW in Anspruch nehmen. Anträge könnten ab sofort über die Hausbank eingereicht werden. Auch als Freiberufler: sprechen sie mit ihrer Hausbank!
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Steuerliche Hilfsangebote:
Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Arbeitslosengeld:
Bereits zum 1. Januar 2020 wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert: Wer innerhalb der von 24 auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommt, kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Davon profitieren KünstlerInnen. Die erweiterte Rahmenfrist gilt auch für die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (sog. Künstlerregelung), die unter bestimmten Voraussetzungen eine auf 6 Monate verkürzte Mindestversicherungszeit vorsieht und bis Ende 2022 gilt. Zudem werden Arbeitsverträge bis 14 Wochen Dauer als kurz befristet anerkannt - statt wie bisher nur bis 10 Wochen.
Grundsicherung:
Freiberufliche Künstler/innen können als Selbständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn sie weniger Arbeit haben als 15 Wochenstunden; in Notfällen als Soforthilfe ohne Vermögensprüfung. Beinhaltet sind Miete, Grundsicherung von 400- 500 €, Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann jederzeit formlos an das örtliche Jobcenter telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar: http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2
Was in jedem Fall von Kultureinrichtungen und Kulturakteuren getan werden sollte:
Ausfalldokumentation:
- Musiker*innen und Musikpädagogen und allen im Musikbereich Tätigen ist zu empfehlen, abgesagte und ausgefallene Veranstaltungen/Aufführungen/Workshops etc. mit Datum, Zeit- und Erlös- Honorarangaben sowie Veranstalter zu dokumentieren;
- Eigene Schätzung der Verluste auf den Monat berechnet;
- Dokumentationen sammeln und im Fall von Notfallförderung einreichen.
Meldung von Einnahmeausfällen bei der Künstlersozialkasse
- Einnahmeneinbußen sollten sofort bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Damit sinken auch monatliche Beitragszahlungen.
- Die Künstlersozialkasse ist unbürokratisch bereit, fällige Beiträge zu stunden oder Voraussetzungen für Beitragsreduzierungen abzusenken.
- KSK Formulardownload und Informationen hier: www.kuenstlersozialkasse.de https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf
Wir stehen im Austausch mit dem Deutschen Musikrat, um gebündelt mit den Verbänden der Musikbranche gezielte Forderungen an die Politik zu stellen, Fördermöglichkeiten zu eröffnen und diese unbürokratisch abzuwickeln.
Hilfsmaßnahmen in den Bundesländern - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit:
Bitte beachten sie auch immer die websites der DTKV Landesverbände unter: https://dtkv.net/ORG/landesverbaende/vistenkarten-lv.html
Bayern:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Baden-Württemberg:
Berlin
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.910402.php
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php
https://www.berlin.de/sen/web/corona/
Brandenburg
https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=947793%22
https://www.ilb.de/de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020/pressemitteilung-2020_1162823.html
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/
Bremen
Hamburg
https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft/
https://kreativgesellschaft.org/aktuelles/service-hotline-fur-kreativschaffende
Hessen
https://www.wibank.de/wibank/corona
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Rheinland-Pfalz
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Saarland
https://www.saarland.de/254842.htm
Sachsen
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235278
Sachsen-Anhalt
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Schleswig-Holstein
Thüringen
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck