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Die L-Bank verschickt Aufforderungen zur Rückmeldung

Seit einigen Wochen verschickt die L-Bank Aufforderungen zur Rückmeldung zum Erhalt der Corona Soforthilfen.

Das Wirtschaftsministrium Baden-Württemberg hat eine Berechnungshilfe online zur Verfügung gestellt, um das Rückmeldeverfahren zu vereinfachen:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=19709

Auch die L-Bank selbst stellt eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung und FAQs zum Rückmeldeverfahren zur Verfügung unter

https://www.l-bank.de/rmv-start

Die Rückmeldung ist obligatorisch, um den Förderfall abzuschließen. In dem Schreiben ist eine Frist  - 19. Dezember 2021 - gesetzt, die unbedingt eingehalten werden sollte, um die Konsequenz einer vollständigen Rückzahlungspflicht zu vermeiden.

Sollten Sie einen Bescheid zur Rückzahlung erhalten, raten wir dazu, diesem zu widersprechen (innerhalb der 4-Wochen-Frist) mit dem Vermerk "Begründung folgt".

Allgemeine Informationen zur Soforthilfe Corona erhalten Sie hier:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

 

 

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