Die L-Bank verschickt Aufforderungen zur Rückmeldung
Seit einigen Wochen verschickt die L-Bank Aufforderungen zur Rückmeldung zum Erhalt der Corona Soforthilfen.
Das Wirtschaftsministrium Baden-Württemberg hat eine Berechnungshilfe online zur Verfügung gestellt, um das Rückmeldeverfahren zu vereinfachen:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=19709
Auch die L-Bank selbst stellt eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung und FAQs zum Rückmeldeverfahren zur Verfügung unter
https://www.l-bank.de/rmv-start
Die Rückmeldung ist obligatorisch, um den Förderfall abzuschließen. In dem Schreiben ist eine Frist - 19. Dezember 2021 - gesetzt, die unbedingt eingehalten werden sollte, um die Konsequenz einer vollständigen Rückzahlungspflicht zu vermeiden.
Sollten Sie einen Bescheid zur Rückzahlung erhalten, raten wir dazu, diesem zu widersprechen (innerhalb der 4-Wochen-Frist) mit dem Vermerk "Begründung folgt".
Allgemeine Informationen zur Soforthilfe Corona erhalten Sie hier: