Neues Merkblatt für Mitglieder
Der Rahmenversicherungsvertrag der Mannheimer Versicherung, dem inzwischen der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, der Tonkünstlerverband Würzburg sowie die DTKV-Landesverbände Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beigetreten sind, bietet einen hervorragenden Schutz für die alle Mitglieder der genannten Verbände. Die Versicherungsprämie ist im Jahresbeitrag der Verbände bereits eingeschlossen.
Das Versicherungspaket enthält die folgenden Bausteine: zum einen eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die die aktiven Mitglieder gegen Schäden absichert, die sie im Rahmen von Vereins-Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten einem anderen zufügen.
Zum anderen eine Berufs-Haftpflichtversicherung. Diese wirkt subsidiär. Das heißt, die Mannheimer Versicherung leistet im Rahmen der Versicherungsbedingungen, wenn das Mitglied selbst keine Haftpflichtversicherung für den beruflichen Bereich besitzt oder die Versicherungssumme nicht ausreicht.
Hier ein Auszug aus dem Leistungsumfang:
Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu EUR 3 Mio. pauschal, die beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten verursacht werden.
Zusätzlich sind Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden und moblien Einrichtungen, sowie das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln jeweils bis zu den vereinbarten Höchstsummen versichert.
Ein weiterer Vorteil der Versicherung, der bei Einzelversicherungen meist nicht realisierbar ist, ist die weltweite Gültigkeit bei beruflichen Auslandsreisen bis zu einem Jahr, für Reisen nach USA und Kanada bis zu drei Monaten.
Die Selbstbeteiligung beträgt für alle Schadensfälle einheitlich EUR 100.
Für Mitglieder gibt es die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Unfallversicherung für Musiker zu Sonderkonditionen. Bei Instrumentenversicherungen werden speziell für Mitglieder günstige Prämien vereinbart.
Die genannten Sonderkonditionen können allerdings nur Mitgliedern gewährt werden, deren Landes- oder Berzirksverbände dem Rahmenversicherungsvertrag mit der Mannheimer Versicherung beigetreten sind. Nähere Auskünfte erteilt die Generalagentur der Mannheimer Versicherung AG, Herr Rombach, Sommerhaldenstr. 90, 70195 Stuttgart (Tel. 0711 6 96 09 29, Fax: 6 99 08 19, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Ein Merkblatt mit diesen Informationen steht zum Download hier zur Verfügung.
Hier die Infos des Merkblattes im einzelnen:
Infoblatt zum Haftpflichtschutz
bei der Mannheimer Versicherung
für den Tonkünstlerverband Baden-Württemberg e.V. (TKVBW) und seine Mitglieder.
Das Versicherungspaket enthält die folgenden Bausteine:
* Vereins-Haftpflichtversicherung. Sichert Sie als aktives Mitglied des TKVBW gegen Schäden ab, die Sie im Rahmen von Vereins-Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten einem anderen zufügen.
* Berufs-Haftpflichtversicherung. Wirkt subsidiär: die Mannheimer leistet im Rahmen der Versicherungsbedingungen, wenn Sie selbst keine Haftpflicht-Versicherung besitzen oder Ihre Versicherungssumme nicht ausreicht.
Auszug aus dem Leistungsumfang:
* Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu EUR 3 Mio. pauschal, die Sie beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten usw. verursachen.
Zusätzlich:
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden und mobilen Einrichtungen,
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln,
jeweils bis zu den vereinbarten Höchstsummen.
* Die Versicherung gilt weltweit bei beruflichen Auslandsreisen bis zu einem Jahr, Reisen in die USA/Kanada bis zu 3 Monaten.
* Die Selbstbeteiligung beträgt für alle Schadensfälle einheitlich EUR 100.
Kontakt:
Generalagentur der Mannheimer Versicherung AG
Ralf Rombach
Sommerhaldenstr. 90
70195 Stuttgart
Tel: + 49.711.6 96 09 29
Fax: + 49.711.6 99 08 19
Mobil: + 49.172.7 30 16 58
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!