Vor Unfällen ist niemand sicher. Schützen kann man sich, aber nur vor den wirtschaftlichen Folgen. Eine private Unfallversicherung sollte daher jeder haben - doch als Berufsmusiker nicht irgendeine.

Berufsmusiker benötigen speziellen Schutz, denn eine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann. Die Mannheimer macht hier einen Unterschied. Die Spezial-Unfallversicherung aus dem Markenversicherungsprogramm SINFONIMA® enthält eine besondere erhöhte Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker.

Die Vorteile - im folgenden Beispiel für einen Pianisten - liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers nach einem Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird anteilig, selbstverständlich ausgehend von den Werten der erhöhten Gliedertaxe, bewertet.

Weitere individuelle Leistungsverbesserungen sind in der folgenden Tabelle vermerkt:

Invaliditätsart

Spezialleistung
Streicher
Akkordeo-
nisten
Gitarristen

Spezialleistung
Pianisten
Organisten
Harfenisten
Schlagzeuger
Dirigenten

Spezialleistung
Bläser

Spezialleistung
Sänger

Leistungen
normale
Unfallver-
sicherung

Bei Verlust o.
Gebrauchsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk

100 %

100 %

100 %

100 %

70 %

Eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks

100 %

100 %

100 %

100 %

65 %

Eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks

100 %

100 %

100 %

100 %

60 %

Einer Hand im Handgelenk

100 %

100 %

100 %

100 %

55 %

Eines Daumens

100 %

100 %

100 %

20 %

20 %

Eines Zeigefingers

100 %

100 %

100 %

10 %

10 %

Eines anderen Fingers

100 %

100 %

100 %

5 %

5 %

Bei Verlust o. Gebrauchsunfähigkeit eines Beines über Mitte des Oberschenkels

70 %

100 %

70 %

100 %

70 %

Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels

60 %

100 %

60 %

100 %

60 %

Eines Beines bis unterhalb des Knies

50 %

100 %

50 %

100 %

50 %

Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels

45 %

100 %

45 %

100 %

45 %

Eines Fußes im Fußgelenk

40 %

100 %

40 %

100 %

40 %

Einer großen Zehe

5 %

10 %

5 %

10 %

5 %

Einer anderen Zehe

2 %

10 %

2 %

10 %

2 %

Bei Verlust der Sehkraft
beider Augen

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

Eines Auges

80 %

80 %

80 %

50 %

50 %

Bei Verlust des Gehörs
auf beiden Seiten

100 %

100 %

100 %

100 %

60 %

auf einem Ohr

70 %

70 %

70 %

70 %

30 %

Bei gänzlichem Verlust des Geruchs

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

Bei gänzlichem Verlust des Geschmacks

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

Bei Mundverletzungen mit dauerhafter Arbeitsun-fähigkeit von Bläsern

0 %

0 %

100 %

0 %

0 %

Bei Verlust der Stimme bei Sängern

0 %

0 %

0 %

100 %

0 %



Übrigens: Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten besonders günstige Beitragskonditionen, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen werden können.

Weitere Informationen können Sie sich hier als pdf's herunterladen:

- Antrag auf eine Spezial-Unfallversicherung für Mitglieder im Tonkünstlerverband
- Ein Prospekt, um per Post allgemeine Informationen anzufordern
- Produktinformationen zur Unfallversicherung
- Die besonderen Bedingungen der Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG

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