Fälle aus der Berufshaftpflichtversicherung
Stuttgart - Die Mitglieder des Tonkünstlerverbandes sind bei allen beruflichen Tätigkeiten haftpflichtversichert. Diese weltweit gültige Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Welch guten Schutz unsere Mitglieder durch diese Versicherung genießen, sei an einigen Beispielen für Schäden, die von Mitgliedern im letzten Jahr verursacht wurden, aufgezeigt:
- Beim Klavierunterricht hat eine Schülerin ein Aufnahmegerät dabei. Versehentlich wird dieses Gerät von der Lehrerin zu Boden gestoßen. Der Schaden in Höhe von 400 € wird von der Versicherung übernommen.
- Bei einer Probe stößt ein Musiker versehentlich die Violine eines Mitspielers vom Stuhl. Es entsteht ein Schaden von 8.500 €, der von der Versicherung bezahlt wird.
- Ein Musiklehrer trägt sein Cello auf dem Rücken und übersieht eine Deckenlampe. Den Schaden von 3.500 € trägt die Versicherung.
- Eine Musiklehrerin verliert den Generalschlüssel der Musikschule. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden. Es entsteht ein Schaden von 21.000 €.
- Ein Musiklehrer nimmt jedes Jahr zum einem Sommercamp Fässer zum Trommeln mit. Leider waren diese nicht richtig gereinigt und es läuft eine Chemikalie im Fahrzeug von Schülereltern aus. Es entsteht ein Schaden von 1.500 €.
- In der Mittagspause läuft eine Lehrerin über den begehbaren Glasboden der Musikschule und lässt versehentlich eine Sprudelflasche fallen. Der Schaden am Glasboden in Höhe von 5.900 € wird von der Versicherung reguliert.
Spezial-Unfallversicherung
In der Spezial-Unfallversicherung für Musiker, die von unseren Mitgliedern zusätzlich abgeschlossen werden kann, haben sich in der Vergangenheit Schäden ereignet:
- Eine Musiklehrerin stürzt auf dem Kiesweg am Neuen Schloss in Stuttgart und zieht sich erhebliche Verletzungen an Arm und Schulter zu. Aufgrund des Invaliditätsgrades von 30% zahlt die Mannheimer 63.000 €.
- Beim Jagen löst sich ein Schuß aus der Pistole und trifft die Hand des Hobbyjägers, der hauptberuflich Musiklehrer ist. Da die Hand dadurch funktionsuntüchtig wird, zahlt die Mannheimer 100 % der Versicherungssumme in Höhe von 140.000 € aus.
- Aufgrund eines Autounfalls verliert ein Musiklehrer sein Gehör, die Mannheimer bezahlt 110.000 €.
- Beim Bühnenaufbau stürzt ein Musiker von der Bühne und zieht sich starke Gesichts-und Augenverletzungen zu. Die Mannheimer bezahlt 83.000 €.
- Aufgrund eines Autounfall bleibt ein Musiklehrer querschnittsgelähmt, die Mannheimer bezahlt 145.000 EUR.
Diese beispielhafte Aufzählung soll verdeutlichen, dass das Risiko, jemandem im Rahmen beruflicher Tätigkeiten einen Schaden zuzufügen, allgegenwärtig ist.
Die Berufshaftpflicht ist eine der wichtigsten Serviceleistungen, die mit der Mitgliedschaft in unserem Berufsverband verbunden ist.
Mit der Mannheimer Versicherung haben wir einen starken, verlässlichen Partner für alle musikerspezifischen Versicherungsfragen an unserer Seite.