Aus einem Gesetzentwurf wurde ein Passus entfernt, in dem die Prüfpflicht der Künstlersozialabgabe durch die Deutschen Rentenversicherung festgeschrieben werden sollte.
Der Deutsche Journalistenverband nimmt hierzu Stellung:
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Die einzige Möglichkeit, hier zu intervenieren, sind Briefe unserer Mitglieder an die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise. Zentrale Aussage dieser Briefe: Die Deutsche Rentenversicherung muss die regelmäßige Prüfung der Abgabeverpflichtung der Verwerter künstlerischer Leisungen vornehmen.
Wenn es diese Prüfpflicht nicht gibt, kann das das "AUS" der Künstlersozialkasse bedeuten. Die Abgabemoral sinkt, der Beitragssatz steigt. Ein Teufelskreis.