Bedingungen für Vertragsabschluss mit der VG-Musikedition werden geprüft

Kassel - DTKV-Gespräch mit VG-MusikeditionDie gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig. Jegliches Kopieren von Noten erfordert eine Lizenzgebühr. Ausnahmen gibt es wenige und diese betreffen nicht unsere Musikpädagogen, die Noten zu Unterrichtszwecken einsetzen, oder Musiker, die Noten für Proben kopieren. Deshalb bemüht sich der DTKV seit längerem, einen Lizenzvertrag mit der VG-Musikedition abzuschließen.

Nun ist ein weiterer Schritt in Richtung "Legales Noten Kopieren" im Rahmen eines noch zu unterzeichnenden Vertrags zwischen der VG-Musikedition und dem DTKV getan. In einem Gespräch vom 14. Juni 2010 zwischen dem Präsidenten der VG-Musikedition, Dr. Axel Sikorski, dem Geschäftsführer Christian Krauß und der DTKV-Abordnung Wilhelm Mixa (Schatzmeister), Elisabeth Herzog (Geschäftsführerin Bundesverband), Andrea Fink, (Geschäftsführerin LV Bayern) und Eckhart Fischer (LV Baden-Württemberg) wurde erörtert, unter welchen Bedingungen es zu einem Vertragsabschluss, der sowohl die Musikschulen als auch die Privatmusikerzieher (PME) im DTKV einschließt, kommen kann. Bisher sind derartige Vertragsabschlüsse nach der Satzung der VG-Musikedition nur mit Musikschulen vereinbar, PME können nicht in diesen Genuss kommen.

Auf die dringliche Forderung des DTKV zur Gleichbehandlung von Institutionen (Musikschulen) und Einzelpersonen (PME) hat sich die VG-Musikedition bereit erklärt, vorab rechtlich, dann in Gesprächen mit den vertretenen Verlegern und schließlich in der Mitgliederversammlung im April/Mai 2011 zu klären, ob durch eine Satzungsänderung den PME ebenfalls der Zugang zum Rahmenvertrag ermöglicht werden kann. Dabei müssen die Befürchtungen der Verleger ausgeräumt werden, dass der Verkauf von Noten dadurch noch stärker zurückgehen würde.

Erst wenn diese Forderung, die PME auch in den Vertrag einzubeziehen, erfüllt ist, kann der DTKV einen Lizenzvertrag unterzeichnen.

Ein derartiger Lizenzvertrag erlaubt Musikschulen, in begrenztem Umfang das Kopieren von Noten. Die VG-Musikedition überträgt der Musikschule das Vervielfältigungsrecht von kleinen Werken (max. 5. Min. Spieldauer) und von Teilen von Werken und /oder Ausgaben der Musik (max. 20% des gesamten Werkes und/oder der gesamten Ausgabe). Pro Schüler der Musikschule werden dafür derzeit jährlich € 15,- zuzügl. 7% MwSt. veranschlagt. Der DTKV kann zudem einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20% erhalten.

Der DTKV prüft, ob eine Pauschalvergütung sinnvoll ist, z.B. gekoppelt an den DTKV-Mitgliedsbeitrag, oder auch an die DTKV-Unterrichtsverträge. Dazu muss zunächst statistisch ermittelt werden, wie groß das Interesse der Mitglieder an einer Lizenzvereinbarung tatsächlich ist, wie viele Musikschulen und PME teilnehmen würden und wie viele Schüler der angestrebte Vertrag betreffen würde.

Der angestrebte Vertragsabschluss ist erst im April/Mai 2011 nach einer Zustimmung der Mitgliederversammlung der VG-Musikedition möglich.

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