Nichts ist in Ordnung – soloselbstständige Kunstschaffende warten noch immer auf wirksame Bundeshilfen
Berlin, 18.01.2021 | Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind seit Beginn der Krise stärker als nahezu alle anderen Branchen von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit Monaten nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich.
Weiterlesen: Gemeinsame Pressemitteilung der Allianz der...
Künstlerinnen und Künstler in die Verbände? Ja bitte
Künstlerinnen und Künstler in die Verbände? Ja bitte! Die 3. Ausgabe von JaAberUnd jetzt online – mit Till Brönner, Nina George, Hans-Werner Meyer und Olaf Zimmermann
|
|
Berlin, den 02.12.2020. Brauchen Künstlerinnen und Künstler eine bessere Interessenvertretung? Was verlangen Kunstschaffende von Interessenvertretungen? Was wünschen sich Verbände von Künstlerinnen und Künstlern? Diese Fragen diskutierten gestern Abend in der 3. Ausgabe von JaAberUnd, der Debattenplattform von Politik & Kultur: Till Brönner, Trompeter, Nina George, Schriftstellerin und Präsidentin des European Writers‘ Council, Hans-Werner Meyer, Schauspieler und Gründungsmitglied des Bundesverband Schauspiel (BFFS), und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur.
Anlass für die Debatte gab ein Videostatement des Trompeters Till Brönner, in dem er sagte: „Wir in der Veranstaltungs- und Kulturbranche sind noch immer zu leise, weil wir keine ernstzunehmende Gewerkschaft haben.“ Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, hatte ihm in einem Offenen Brief geantwortet. Gestern wurde dann ausführlich dazu diskutiert.
|
|
Weiterlesen: Künstlerinnen und Künstler in die Verbände? Ja...
Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung
Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Artikel der nmz hier
Gesundheitsausschuß ändert Regierungsentwurf
Pressemitteilung
Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsausschuss ändert Regierungsentwurf im Sinne der Kultur Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Vergnügungsorte
|
|
Berlin, den 18.11.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Kulturbereich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages bei dem heute zur Verabschiedung stehenden Infektionsschutzgesetz nun unter §28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)" eigenständig genannt wird.Der Deutsche Kulturrat hatte am 10. November den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Kulturbereich im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zu ändern. Diese Forderung hat der Gesundheitsausschuss dankenswerterweise aufgenommen.Kultur, so steht es in der Beschlussvorlage, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Das wird dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht. Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.In der Gesetzesbegründung wird explizit darauf verwiesen, dass die „Untersagung und Beschränkung des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen (…) grundrechtsrelevant mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (…).“ „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Es ist daher sehr positiv, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dem nun auch durch die Änderungen des Entwurfes des Infektionsschutzgesetzes Rechnung trägt. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestag auf, diesen, vom Gesundheitsausschuss vorgenommenen, Änderungen zuzustimmen.“ |
|
|
Allianz der freien Künste fordert Hilfe
Die Allianz der Freien Künste fordert die umgehende Umsetzung des Unternehmer*innenlohns und die Ausweitung der Novemberhilfe
Berlin, 10.11.2020 | Die seit Anfang November 2020 geltenden Maßnahmen zur Pan- demiebekämpfung treffen die Kultur- und Kreativwirtschaft unverhältnismäßig hart. Seit mehr als 8 Monaten tragen die Akteur*innen die existenzgefährdenden Maßnah- men zur Eindämmung der Pandemie solidarisch mit. Dennoch fielen vor allem die zahlreichen Soloselbstständigen, die hybrid Beschäftigten sowie die kleinen Betriebe ohne hohe Betriebskosten bei den Wirtschaftshilfen des Bundes komplett durchs Raster.
Weiterlesen: Allianz der freien Künste fordert Hilfe
Bescheinigung für Dienstreisen
DOV stellt Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen bereit,
das Dokument kann hier heruntergeladen werden.
NEUSTART KULTUR - Besondere Förderbedingungen durch zusätzliche 10 Millionen Euro
Für die kommende Runden der Künstler*innenförderung konnten wir durch die zusätzlichen NEUSTART-KULTUR-Mitteldie Förderbedingungen zugunsten der Antragsteller*innen anpassen.
Eine wichtige Änderung ist die Anhebung des Förderanteils von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Das bedeutet, dass in den kommenden zwei Förderrunden der Eigenanteil, den Künstler*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen aufbringen müssen, nur noch 10 Prozent beträgt. Bei einer maximalen Fördersumme pro Projekt von 67.500 Euro entspricht dies einem Eigenanteil von 7.500 Euro.Gerade für Musiker*innen, die das erste Mal einen Antrag auf Förderung stellen wollen, empfehlen wir eine Antragsberatung. Auf der Seite zurKünstler*innenförderung findet ihr alle wichtige Informationen, insbesondere dieProgrammbeschreibungund dieHäufigen Fragen. Bitte informiert euch vorab, da uns aktuell sehr viele Anfragen erreichen. Ihr erreicht unser Team während der Sprechzeiten Montag- Freitag 14-17 Uhr unter der Telefonnummer: +49 (0)30 - 531 475 45 - 30
Sollte Bedarf für regionale oder themenspezifische Informationsveranstaltungen bestehen, wendet euch bitte direkt an Stella Roeber aus unserem Events- & Kommunikationsteam: T: +49 (0)30 - 531 475 45 - 13
M: stella.roeber@initiative-musik.de
Regelmäßige Informationen zum Thema Export- und Musikförderung könnt ihr über unseren Newsletter erhalten: https://www.initiative-musik.de/newsletter-anmeldung/
Weiterlesen: NEUSTART KULTUR - Besondere Förderbedingungen...
FAQ-Corona des Finanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium hat eine FAQ-Corona erstellt. Stand 20.4.2020
Zum Seitenanfang
Die Website dtkv.net kann für Ihren Komfort Cookies verwenden. Sind Sie damit einverstanden?
|