Berlin - PM Musikfonds - Von 10. bis 12. November 2019 hat das Kuratorium des Musikfonds wieder in Berlin getagt, um über 204 eingereichte Anträge zu beraten. Das Gesamtantragsvolumen dieser dritten Förderrunde 2019 lag bei rund 3,7 Millionen Euro. Schwere Entscheidungen für das Kuratorium des Musikfonds, das mit den begrenzten Fördermitteln lediglich 38 Projekte fördern konnte, mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von knapp 590.000 Euro.
Berlin - red.- Für viel Verunsicherung sorgt derzeit der Regierungsentwurf zur Änderung des § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes bei Musikschulleiter und freien Musiklehrer*innen. Das deutsche Steuerecht muss im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung und EU-Recht stehen. EU-rechtliche Vorgaben und die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und Bundesfinanzhof können eine Anpassung der Regelungen im deutschen Umsatzsteuergesetz daher grundsätzlich erforderlich machen. Ob dies mit der vorgeschlagenen Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG hinreichend gelungen ist, darf zumindest bezweifelt werden.
Die Beschlussvorlage für das Jahressteuergesetz 2019 könnte im Ergebnis zur Erhebung von 19% Umsatzsteuer auf die Leistungsangebote betroffener Musikschulen, Musikinstitute und auch der privat unterrichtenden Musikpädagogen ab 01. Jan. 2020 führen. Gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat, dem Bundesverband der freien Musikschulen bdfm und dem Verband Deutscher Musikschulen VdM fordert der DTKV von Bundesregierung und Gesetzgeber steuerliche Vorgaben der EU auf nationaler Ebene in einer Weise umzusetzen, dass gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen wie „Bildung für alle“ und „kulturelle Teilhabe“ dabei nicht Schaden nehmen oder gar auf der Strecke bleiben.
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München - red. - Der Ehrenpräsident des DTKV, Dr. Dirk Hewig, lud am Sonntag, 21. Juli 2019 ins Prinzregententheater, Gartensaal ein. Anlass war die Feierlichkeit zu seinem 80. Geburtstag, den er am 3. August 2019 feiert. Der Veranstalter der sonntäglichen Matinee, der Tonkünstlerverband Bayern, hat dazu einen bunten Blumenstrauß an musikalischen Darbietungen, Festreden und Grußwörtern zusammengestellt. Die ca. 150 Gäste - Wegbegleiter aus seiner beruflichen Tätigkeit und aus den vielen Ehrenämtern - genossen den Ohrenschmaus und waren anschließend zum Empfang ins Prinzipal des Prinzregententheaters geladen, wo auch kulinarisch für sie bestens gesorgt war. Die Festrede hielt Dr. Franzpeter Messmer. Cornelius Hauptmann, derzeitiger Präsident und Nachfolger von Dr. Hewig sprach das Grußwort für den Bundesverband. Ein ausführlicher Bericht wird in der Septemberausgabe der neuen musikzeitung erscheinen.
Dr. Dirk Hewig bedankt sich bei den Künstlern und
beim Veranstalter. Fotos: Elisabeth Herzog-Schaffner
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Der Jubilar Dr. Dirk Hewig, 5. v.l. im Kreise der Künstler und Redner,
darunter Dr. Franzpeter Messmer, 8. v.l. und Cornelius Hauptmann, 4. v.l.
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Berlin-Passau – red. – Für DTKV Mitglieder stellen die Musterunterrichtsverträge Rechtssicherheit zwischen Musikpädagogen und Eltern her.
Das Vertragsmuster können Sie hier einsehen.
20 Vertragsexemplare kosten € 8,-.
Bestellungen unter www.dtkv.org oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Berlin – Uwe Christian Müller – Die website steht bundesweit allen Musiklehrern offen, die Mitglied in einem der Landesverbände des DTKV sind.
Das Konzept der Seite beruht auf der Idee von Uwe Christian Müller, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DTKV Berlin, und von Stefan Haack, Websiteentwickler und seit Jahren Mitentwickler und technischer Betreuer der Website des DTKV Berlin. Vorfinanziert wird das Projekt gemeinschaftlich von den Landesverbänden Berlin, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Erreichbar ist die Website unter der Adresse www.musiklehrer-finder.de.
Passau - Elisabeth Herzog-Schaffner - Deutschland verabschiedete 1901 ein Gesetz, das die Aufführungsrechte von Komponisten regelte. Auf dieser Rechtsbasis gründeten bekannte Komponisten wie Richard Strauss und Gustav Mahler 1903 einen Berufsverband und eine Verwertungsgesellschaft. Beide Institutionen sind die Vorläufer der heutigen GEMA.
Das Ziel hat sich in mittlerweile über 100 Jahren nicht geändert: Nach wie vor geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen und sie für ihre Leistung zu entlohnen. Denn kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland die GEMA wahr. Als wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung vertritt sie mehr als 64.000 Mitglieder – Komponisten, Textdichter, Verleger – und über eine Million ausländische Berechtigte.