Berlin - red. - Mit dem Hilfsprogramm Musiker*innen und Live 100 hat die Initiative Musik zwei Programme geschaffen, um die Musikwirtschaft während der Coronakrise zu unterstützen.
26.05.2020 - Der Dachverband freier Würzburger Kulturträger sammelt auf einer eigens dafür eingerichteten Website Schilderungen von Menschen, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind und staatliche Hilfsangebote in Anspruch nehmen wollen, die offenbar praxisfern ausgestaltet sind. Ziel dieser Sammlung sei es, die existierende Lücken in den Förderkonzepten deutlich zu machen. http://esreicht-nicht.de
Berlin - red. - Musik-online-Unterricht wird unsere Mitglieder auch in Zeiten nach dem Corona-shutdown noch weiter begleiten. Zum einen als Chance, Unterricht nachzuholen, zum andern als Ergänzung und als Instrument, bei einer erneuten Coronawelle schnell wieder in den online-Unterricht einsteigen zu können.
Wir haben uns hinsichtlich online-Unterricht und DS-GVO erkundigt:
Berlin - red. - Stand 20. April. 2020 -
Wir sind daran, aktuelle Hilfestellungen in Zeiten von Corona auf unserer website zusammenzustellen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Bundesregierung hat mit den Ländern ein Hilfspaket für Kleinunternehmen und Soloselbstständige beschlossen und auf den Weg gebracht.
Dabei geht es um kurzfristige Direktzuschüsse, die NICHT zurückgezahlt werden müssen.Die Soforthilfen aus Bundesmitteln staffeln sich nach Größe des Unternehmens. Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können 9.000 Euro Einmalzahlung bekommen. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können 15.000 Euro Einmalzahlung bekommen. Zusätzlich sind in einigen Bundesländern weitere Zahlungen aus den jeweiligen Landesfonds möglich.
Im Nachfolgenden finden sie die links zu den Förderungen in den einzelnen Bundesländern.
Berlin - red. - Nach den Versprechen der Politik, allen voran der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Monika Grütters, sind nun zeitnah und proaktiv unbürokratische Fördermaßnahmen umzusetzen. „Künstler und Kultureinrichtungen können sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich! Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht“, so Grütters.
Berlin - red - Der Deutsche Tonkünstlerverband arbeitet eng mit dem Deutschen Musikrat zusammen.
Dieser hat in Sachen Verdienstausfall folgende Pressmitteilung herausgegeben:
PRESSEMITTEILUNG des DMR:
Coronakrise: Deutscher Musikrat fordert befristetes Grundeinkommen
Berlin - red. - Im Augenblick erreichen den DTKV Bundesverband vermehrt Anfragen zum Umgang mit den Folgen der Corona-Virus-Erkrankung. Daher haben wir einige wichtige Links zu Ihrer Information zusammengestellt. Wir versuchen, diese Links fallweise zu ergänzen und zu aktualisieren. Schauen Sie daher bitte regelmäßig auf unsere Homepage.
In den einzelnen Bundesländern gestaltet sich die Situation jeweils anders und es ändert sich stündlich.
Auf alle Fälle sind die allgemeinen Hygienehinweise zu beachten, die auch vor einer Influenza schützen: keine Hände geben, regelmäßiges ausgiebiges Händewaschen mit Seife, mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, entsprechenden Abstand halten bei Personen mit Atemwegsbeschwerden bzw. Erkältungen, niessen in die Armbeuge und Abstand zu den Schülern, sofern möglich.
Berlin - red. - Der DTKV stellt seinen Mitgliedern ein Unterrichtsvertragsmuster zur Verfügung. Vielfach erreichen uns nun die Anfragen, ob der Vertrag bei reinem online-Unterricht weiter seine Gültigkeit behält. Nach Aussage unseres Justiziars Hans-Jürgen Werner ist der Vertrag nicht nichtig, sondern es gibt nur eine Abweichung hinsichtlich Örtlichkeit und evtl. Uhrzeit des Unterrichts. Hier kann eine - auch mündliche - Vertragsanpassung Abhilfe schaffen.
Berlin – Uwe Christian Müller – Die website steht bundesweit allen Musiklehrern offen, die Mitglied in einem der Landesverbände des DTKV sind.
Das Konzept der Seite beruht auf der Idee von Uwe Christian Müller, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DTKV Berlin, und von Stefan Haack, Websiteentwickler und seit Jahren Mitentwickler und technischer Betreuer der Website des DTKV Berlin. Vorfinanziert wird das Projekt gemeinschaftlich von den Landesverbänden Berlin, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Erreichbar ist die Website unter der Adresse www.musiklehrer-finder.de.
Passau - Elisabeth Herzog-Schaffner - Deutschland verabschiedete 1901 ein Gesetz, das die Aufführungsrechte von Komponisten regelte. Auf dieser Rechtsbasis gründeten bekannte Komponisten wie Richard Strauss und Gustav Mahler 1903 einen Berufsverband und eine Verwertungsgesellschaft. Beide Institutionen sind die Vorläufer der heutigen GEMA.
Das Ziel hat sich in mittlerweile über 100 Jahren nicht geändert: Nach wie vor geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen und sie für ihre Leistung zu entlohnen. Denn kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland die GEMA wahr. Als wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung vertritt sie mehr als 64.000 Mitglieder – Komponisten, Textdichter, Verleger – und über eine Million ausländische Berechtigte.