Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 6.10.2009, IV A 3 – S 0623/09/10001, DStR 2009 S. 2102 können die Steuerpflichtigen, deren häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nicht mehr anerkannt wird,
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn