Ossiach - red. - Zur 44. D A CH –Tagung hatte die Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich (AGMÖ) vom 11. – 13.10 2013 in die Musikakademie Ossiach/Kärnten eingeladen. Die Tagung war eingebunden in den Internationalen Bundeskongress der AGMÖ, der sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Publikationen der Funktion des Singens in der Musikpädagogik widmete. An der D A CH –Tagung, die die Kooperation von Musikschulen und der außerschulischen Musikunterrichtsanbieter mit den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Thema hatte, nahmen seitens des Deutschen Tonkünstlerverbandes dessen Präsident Dr. Dirk Hewig, die 1. Vizepräsidentin Dr. Adelheid Krause-Pichler und die Geschäftsführerin Elisabeth Herzog-Schaffner teil.
Neu gewählte Ländersprecher DTKV: Friederike Leithner, Vorsitzende,
Reinhard Ardelt, stellv. Vorsitzender. Foto: Eckhart Fischer
Berlin - Franzpeter Messmer - Die vom Justiziar des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Hans-Jürgen Werner, eingereichte Petition wurde innerhalb der Zeichnungsfrist von 70.807 Personen unterschrieben. Sie hat damit das Quorum weit überschritten. Nach der Petition zur Verhinderung einer höheren Umsatzsteuer für private Musikschulen 2012 ist dies nun schon die zweite erfolgreiche Petition des DTKV. Die Petition fordert, dass der „Deutsche Bundestag die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten möge, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.“
Stuttgart - red. - Zusammenarbeit bei den Bündnissen für Bildung und die gemeinsame Herausgabe von Honorarverträgen für Freiberufliche Musikpädagogen sind u.a. die gemeinsam formulierten Ziele aus dem Gespräch am 19. Sept. 2013 zwischen den Bundesverbandsspitzen des DTKV und des VdM.
Berlin - red. - Auf dem Urheberrechtskongress der Initiative Urheberrecht war man sich einig: Das Urheberpersönlichkeitsrecht und der Vergütungsanspruch für kreative Leistungen müssen auch im digitalen Zeitalter gewahrt werden und bedürfen in künftigen Richtlinien und Gesetzen auf europäischer und nationaler Ebene einer angemessene Ausgestaltung. In gleicher Weise bedarf es eines erleichterten Zugangs der Allgemeinheit und Nutzer zu geschützten Inhalten. Diskussionsstoff boten insbesondere die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung und Durchsetzung des Vergütungsanspruches, die von pauschalen Abgeltungen bis zu detaillierten Lizensierungsmodellen reicht.