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Ordentliches Mitglied werden kann, wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch ein Diplom, ein Staatsexamen, Prüfungen, etc. nachweisen kann.
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Aufnahmewillige, die keinen Hochschulabschluss vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über die mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit in ihrem Beruf vorzulegen. Das können z.B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein.
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Weitere Belege öffentlicher Reputation in einem Musikberuf können ergänzend vorgelegt werden.
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Des weiteren kann der Nachweis der erfolgreichen Vorbereitung von Schülern auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erbracht werden.
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Studierende im musikalischen Erststudium können nach abgelegter Zwischenprüfung als vorläufiges Mitglied aufgenommen werden, dazu ist eine Studienbescheinigung vorzulegen.
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Außerdem gibt es die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft.
Jahresbeiträge:
ordentliches Mitglied | 72 € |
vorläufiges Mitglied | 43 € |
förderndes Mitglied | ab 100 € - nach eigenem Ermessen |
Einmalige Aufnahmegebühr: 5,- €
Einzugsermächtigung (pdf dynamisch)
Einzugsermächtigung (pdf statisch)