• Ordentliches Mitglied werden kann, wer die fachlichen Voraussetzungen für den Musikberuf mitbringt und dies durch einen Bachelor oder Master of Music, ein Diplom, Staatsexamen oder eine diesen entsprechende Qualifikation nachweisen kann.

  • Aufnahmewillige, die kein Abschlusszeugnis einer Musikhochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte vorlegen können, haben die Möglichkeit, Nachweise über die mehrjährige erfolgreiche Ausübung eines Musikberufs vorzulegen. Das können z.B. Rezensionen über Konzerte, Auftritte, Publikationen, etc. sein.

  • Weitere Belege öffentlicher Reputation als Musikerin / Musiker können ergänzend vorgelegt werden.

  • Des weiteren kann der Nachweis der erfolgreichen Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule erbracht werden.

  • Studierende im musikalischen Erststudium können nach abgelegter Zwischenprüfung als vorläufiges Mitglied aufgenommen werden, dazu ist eine Studienbescheinigung vorzulegen.

  • Außerdem gibt es die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft.


Jahresbeiträge:

ordentliches Mitglied 78 €
vorläufiges Mitglied 43 €
förderndes Mitglied ab 100 € - nach eigenem Ermessen

 

Aufnahmeantrag  

Einzugsermächtigung

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